Unfall mit Fahrerflucht – was kann ich tun?

Die Fahrerflucht ist nach einem Unfall keine Seltenheit im deutschen Straßenverkehr. Jede Flucht nach einem Unfall ist individuell zu bewerten, denn der Gesetzgeber räumt Unfallfahrern eine nicht näher definierte Wartezeit ein, nach dieser er sich vom Unfallort entfernen darf. Unfallbeteiligte sind grundsätzlich verpflichtet, die Aufnahme ihrer Personendaten zu gewährleisten. Der Ratgeber zeigt auf, wie das möglich ist und welche Rolle der Anwalt Verkehrsrecht Dresden dabei einnimmt.

Anwalt Verkehrsrecht Dresden rät zum Verbleib am Unfallort

Viele Verkehrsteilnehmer halten es für ein minderwertiges Vergehen, sich nach einem Unfall ohne Personenschaden vom Unfallort zu entfernen. Ein gutes Beispiel ist die Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs beim Ein- oder Ausparken mit seinem eigenen Fahrzeug. In dem Fall ist es Pflicht, dem Unfallgeschädigten eine Notiz mit seinen Daten zu hinterlassen. Lässt sich der Halter des geschädigten Fahrzeugs nicht ausfindig machen, ist die Polizei zu kontaktieren. Sollten Umstände vorliegen, die es der Polizei nicht ermöglicht, den Unfall und damit die Personendaten des Unfallfahrers aufzunehmen, so ist dem Unfallgegner an seinem Fahrzeug eine Notiz anzubringen, ohne das Fahrzeug weiter zu beschädigen. Die Notiz muss den Namen und mindestens eine Telefonnummer enthalten, an die sich der geschädigte Fahrzeughalter wenden kann. Um sicherzugehen, sollte der Unfallverursacher die nächste Polizeiinspektion aufsuchen und eine Unfallanzeige aufgeben.

Anwalt Verkehrsrecht Dresden als Unfallopfer kontaktieren

Unfallopfer dürfen sich nicht vom Unfallort entfernen, wenn kein Personenschaden vorliegt. Handelt sich um einen Personenschaden, so ist die Rettung über die Rufnummer 112 zu alarmieren. Trifft die Polizei später am Unfallort ein und sieht ein Notarzt die Dringlichkeit gegeben, das Unfallopfer schnellstens in die Notaufnahme zu transportieren, wird diese den Kontakt zur Polizei suchen. Wer als Unfallopfer feststellt, dass sich der Unfallverursacher oder anderweitige Unfallbeteiligten vom Unfallort entfernen, sollte sich so viele Details wie möglich einprägen.

Relevante Details bei Fahrerflucht:

– Kennzeichen des Fahrzeugs des flüchtigen Unfallbeteiligten
– Fahrzeugmarke des Unfallflüchtigen
– Fahrzeugfarbe und besondere Merkmale des flüchtigen Unfallfahrers
– Merkmale wie Aussehen und Kleidung des geflüchteten Unfallgegners

Um seine Rechte wahrnehmen zu können, ist zeitnah ein Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen.

Anwalt Verkehrsrecht Dresden bei Fahrerflucht aufsuchen

Wer nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, muss sich umgehend den ermittelnden Behörden stellen. Sonst drohen empfindliche Strafen. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einer mehrjährigen Haftstrafe ohne Bewährung. Können Gründe für die Flucht dargelegt werden, ist zur Sicherheit ein Anwalt Verkehrsrecht Dresden hinzuzuziehen. Gemeinsam wird die Situation besprochen und es werden Maßnahmen eingeleitet, die der Polizei die Ermittlung im Unfalldelikt ermöglicht.

Empfehlung vom Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden

Folgender Ablauf ist grundsätzlich bei einem Verkehrsunfall einzuhalten:

– Kontaktaufnahme zu den Unfallgegnern, sofern man dazu selbst in der Lage ist.
– Lebensrettende Maßnahmen bei Unfall mit Personenschaden einleiten, insbesondere die Verständigung eines Notarztes.
– Am Unfallort bleiben, bis die Polizei eingetroffen ist, um die Personendaten aufzunehmen.
– Mit potenziellen Unfallzeugen Kontaktdaten austauschen.
– Kontakt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht aufnehmen, um Beweise zu sichern und seine Rechte vertreten zu lassen, während der Ermittlungsphase.

Die Flucht eines Fahrers ist immer gegeben, wenn dieser sich außer Reichweite vom Unfallort entfernt.

Wen vertritt ein Anwalt Verkehrsrecht Dresden?

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht übernimmt das Mandat eines jeden Unfallbeteiligten. Auch Zeugen tragen einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung eines Unfallhergangs bei. Sie können sich ebenso an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Wichtig: Der Anwalt übernimmt immer nur ein Mandat eines Unfallbeteiligten, es ist nicht möglich, das Unfallopfer und zeitgleich den Unfallverursacher zu vertreten. Beide Parteien benötigen einen eigenen Anwalt für Verkehrsrecht.

Wann ist der Unfall einem Anwalt Verkehrsrecht Dresden zu melden?

Eine zeitnahe Kontaktaufnahme hilft dem Anwalt, viele Daten aufzunehmen, die zur Aufklärung des Unfalls beitragen. Ist das aus gesundheitlichen Gründen für einen Unfallbeteiligten nicht möglich, kann vertretend ein Zeuge oder Verwandter des Unfallbeteiligten Kontakt aufnehmen.

Wer trägt die Kosten für einen Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Kostendeckung: Der Unfallverursacher (Schuldiger) trägt die Kosten, alle Unfallparteien tragen ihre eigenen Anwaltskosten oder die Versicherung trägt die Kosten, ausgenommen ist eine Eigenbeteiligung. Personen, die sich keinen Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden leisten können, stellen beim Amtsgericht einen Antrag auf einen Beratungsschein zur Kostenübernahme.

Mit den folgenden Beiträgen erhalten Sie noch weitere Informationen zur Thematik.

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Diese Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber