Die Fahrzeugbeleuchtung ist einer der wichtigsten Aspekte im Straßenverkehr: Schließlich muss der Fahrer selbst die Fahrbahn sehen können, auch muss dieser von den anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können. Doch stellt sich im Bezug zur LKW Beleuchtung die Frage, ob hierbei spezielle Vorschriften gelten.
Im § 49a StVZO sind die Bestimmungen für Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr festgelegt – diese gelten ebenso für die Beleuchtung eines LKW. So muss diese stets fest verbaut und in einem betriebsbereiten Zustand sein. Nachfolgend aber mehr dazu.
Welche Beleuchtung am LKW vorhanden sein muss
Neben den speziellen Bestimmungen für die Seitenmarkierungsleuchten am LKW ist ab einer bestimmten Breite noch folgendes zu beachten: So müssen dann noch Umrissleuchten als Zusatzbeleuchtung am LKW angebracht werden – sowohl vorne als auch hinten. Nach den Bestimmungen dürfen diese vorne nur weiß und an der Hinterseite nur rot leuchten.
Beträgt die Breite mindestens 1.80 Meter, darf die Beleuchtung angebracht sein – allerdings ist es bei einer Mindestbreite von 2,10 Meter verpflichtend, jene Beleuchtung anzubringen. Diese Positionsleuchten dienen dem hauptsächlichen Zweck, für mehr Sicherheit zu sorgen: Mithilfe der Leuchten sollen nämlich die Umrisse des Fahrzeugs besser dargestellt werden.
Des Weiteren müssen am LKW die folgenden Leuchten vorhanden sein:
1) Mindestens zwei nach vorn strahlende Scheinwerfer mit Fern- sowie Abblendlicht
2) Standlicht, mit zusammenhängender Wirkung zu Abblend- oder Fernlicht
3) Mindestens zwei Fahrtrichtungsanzeiger vorne und hinten
4) Nebelscheinwerfer (Vorderseite)
5) Tagfahrlicht
6) Weiße Kennzeichenbeleuchtung sowohl vorne als auch hinten
7) Mindestens zwei rot strahlende Schlussleuchten
8) Mindestens zwei rote Bremsleuchten – Achtung: Mindestens drei, sofern Zulassungsjahr ab 1998
9) Zwei rote Rückstrahler
10) Ein oder zwei rote Nebelschlussleuchten
11) Ein oder zwei weiße Rückfahrscheinwerfer
12) Ab 6 Metern Länge: Gelbe Seitenmarkierungsleuchten – bei Integrierung in die Schlussleuchte auch rote
Die Innenbeleuchtung beim LKW
Eine Innenbeleuchtung findet sich im LKW in der Regel standardmäßig. Üblich ist eine allgemeine Beleuchtung des Fahrerraums, allerdings auch Leseleuchten oder eine Beleuchtung des Handschuhfachs. Meist erfolgt deren Steuerung über einen Türkontaktschalter: Wird die Tür geöffnet, schaltet sich die Beleuchtung an, erlöscht allerdings nach einer gewissen Zeit wieder automatisch.
Handelt es sich um einen LKW mit Schlafmöglichkeit, zählen beispielsweise die Lampen der Koje ebenso zur Innenraumbeleuchtung des LKW. Bei Veränderung der Beleuchtung ist jedoch auf folgendes zu achten: Die Lampen dürfen nicht blenden, zudem dürfen sie nach außen nur eine geringe Wirkung haben, bestenfalls sogar gar keine. Während der Fahrt dürfen weitere Leuchten im Inneren nicht aktiv sein.
Folgendes ist in der Regel nicht gestattet:
1) Beleuchtete Namensschilder – aufgestellt hinter der Frontscheibe
2) Blinkende Lichterketten oder stimmungsvolle Beleuchtung in der Fahrerkabine
Solche Leuchten können oftmals nämlich nach außen hin wirken, außerdem können sie sogar ablenken oder blenden.
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